kurz und klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden?
Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
ZIELGRUPPE
Eltern von Kindern mit Behinderung und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.
REFERENTIN
Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
Wir bitten um online Anmeldung , per Mail an Info@lvkm-hessen.de oder telefonisch 06171-951 9116
Die Teilnahme ist kostenlos.
Lvkm Hessen
Vielen Dank für ihre Anmeldung zu unserer Veranstaltung kurz und klar.